Erstkontakt


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Im Erstkontakt haben Sie und Ihr Kind die Gelegenheit Ihr Anliegen gemeinsam, aber auch getrennt voneinander, darzulegen. Anschließend folgen in der Regel weitere Untersuchungstermine zur testpsychologischen Diagnostik. Nach einer umfassenden Abklärung werden wir Ihnen in einem gemeinsamen Gespräch die Ergebnisse mitteilen und das weitere Vorgehen absprechen.
Bei getrenntlebenden Eltern mit gemeinsamem Sorgerecht benötigen wir eine schriftliche Einverständniserklärung beider Elternteile, um Ihr Kind behandeln zu dürfen.

Bitte bringen Sie zum Ersttermin folgende Unterlagen mit:

  • Versicherungskarte Ihres Kindes
  • gelbes Vorsorgeheft und den Impfausweis
  • Kopien von Zeugnissen, Vorbefunden oder Institutionen soweit vorhanden


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